Norm
ABGB §449Rechtssatz
Kein Wegfall der Pfandhaftung infolge Novation, wenn die Hypothek zur Sicherstellung eines Darlehens eingetragen, in der Pfandbestellungsurkunde jedoch vereinbart wurde, daß der Hypothekarschuldner den Gläubiger im Falle der vorgesehenen Umwandlung des Darlehens in eine Kommanditeinlage für jede Schmälerung dieser Kommanditeinlage schadlos halten und zur Sicherstellung aller in der Urkunde übernommenen Verpflichtungen - also auch dieses Versprechens - Pfandrechte einräumen werden und nunmehr das Darlehen in eine Kommanditeinlage umgewandelt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0011366Dokumentnummer
JJR_19750903_OGH0002_0010OB00126_7500000_001