RS OGH 1975/9/3 1Ob126/75

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Veröffentlicht am 03.09.1975
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Norm

ABGB §449
ABGB §467
ABGB §1378
ABGB §983
HGB §161

Rechtssatz

Kein Wegfall der Pfandhaftung infolge Novation, wenn die Hypothek zur Sicherstellung eines Darlehens eingetragen, in der Pfandbestellungsurkunde jedoch vereinbart wurde, daß der Hypothekarschuldner den Gläubiger im Falle der vorgesehenen Umwandlung des Darlehens in eine Kommanditeinlage für jede Schmälerung dieser Kommanditeinlage schadlos halten und zur Sicherstellung aller in der Urkunde übernommenen Verpflichtungen - also auch dieses Versprechens - Pfandrechte einräumen werden und nunmehr das Darlehen in eine Kommanditeinlage umgewandelt wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 126/75
    Entscheidungstext OGH 03.09.1975 1 Ob 126/75
    QuHGZ 1075 4,137 = GesRZ 1975,130

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0011366

Dokumentnummer

JJR_19750903_OGH0002_0010OB00126_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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