Norm
StGB §105 A1Rechtssatz
Gewalt oder Drohung kann auch gegen eine dritte Person gerichtet werden, welche dem Genötigten so nahe steht, daß er sich dadurch beeinflussen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0093515Dokumentnummer
JJR_19751120_OGH0002_0100OS00069_7500000_001