Norm
ABGB §938 C2Rechtssatz
Das den Arbeitsjubilaren gebührende "Ehrengeschenk" ist keine unentgeltliche Leistung, ungeachtet seiner Bezeichnung als Geschenk auch ohne gesetzliche oder kollektive Verpflichtung, - vielmehr als Erkenntlichkeit für langjährige treue Dienste gewährte Zuwendung des Arbeitgebers - .
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0018978Dokumentnummer
JJR_19760113_OGH0002_0040OB00063_7500000_001