Norm
ABGB §881 IARechtssatz
Enthalten die vom Kreditgeber aufgestellten, auf dem Kreditantragsformular abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verpflichtung, den im Rahmen eines Unfall - Service aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen, so kann der Kreditnehmer (der sich des Unfalls - Service bedient) diese Verpflichtung durch den (vor Fertigung des Kreditantrages angebrachten) Vermerk "Kosten zu Lasten der Versicherung des Gegners" nicht beseitigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0017061Dokumentnummer
JJR_19760504_OGH0002_0050OB00560_7600000_001