Norm
ABGB §834Rechtssatz
Die mögliche Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für eine von einem Miteigentümer geplante Maßnahme besagt noch nichts über die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme, weil auch eine der Eigentümergemeinschaft abträgliche Maßnahme baubehördlich bewilligt werden kann, weil sie gegen keine baupolizeilichen Vorschriften verstößt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013681Dokumentnummer
JJR_19760831_OGH0002_0030OB00589_7600000_001