RS OGH 1976/8/31 3Ob589/76

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Veröffentlicht am 31.08.1976
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Norm

ABGB §834
ABGB §835 E

Rechtssatz

Die mögliche Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für eine von einem Miteigentümer geplante Maßnahme besagt noch nichts über die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme, weil auch eine der Eigentümergemeinschaft abträgliche Maßnahme baubehördlich bewilligt werden kann, weil sie gegen keine baupolizeilichen Vorschriften verstößt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 589/76
    Entscheidungstext OGH 31.08.1976 3 Ob 589/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013681

Dokumentnummer

JJR_19760831_OGH0002_0030OB00589_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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