Norm
ABGB §432Rechtssatz
Bei völlig ausreichender Einigung über Ware und Preis muß der Verkäufer nicht die Unterfertigung eines Kaufvertrages verlangen, es reicht vielmehr ein Begehren auf Einwilligung in die grundbücherliche Eigentumseinverleibung völlig aus ( SZ 36/76 ua ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011229Dokumentnummer
JJR_19761019_OGH0002_0040OB00575_7600000_001