Norm
StVO §23 Abs1Rechtssatz
Wer so hält, daß der Lenker eines anderen Fahrzeuges aus rechtlichen Gründen am Vorbeifahren gehindert wird, zB wegen Fehlens eines entsprechenden Sicherheitsabstandes nach § 17 Abs 1 StVO oder nur unter Überfahren einer Sperrlinie, hindert diesen Lenker am Vorbeifahren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0075118Dokumentnummer
JJR_19770323_OGH0002_0080OB00025_7700000_003