Norm
EheG §37Rechtssatz
War die Verurteilung des Ehegatten im Zeitpunkt seiner Eheschließung noch nicht getilgt, ist die Frage des Wegfalles der Mitteilungspflicht von Vorstrafen aus dem Grunde der Tilgung der Verurteilung nicht zu erörtern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0056229Dokumentnummer
JJR_19770830_OGH0002_0030OB00596_7700000_003