RS OGH 1977/11/30 1Ob624/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1977
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Norm

ABGB §26
ABGB §1295 IIb
ABGB §1315 I
ABGB §1313a IIId

Rechtssatz

Eine Verpflichtung der juristischen Person, die Tätigkeit ihrer Besorgungsgehilfen zu überwachen, ist bei Agenden erforderlich, die wegen ihrer besonderen Wichtigkeit eine persönliche Kontrolle durch die Organe der juristischen Person notwendig und zumutbar machen; eine solche Überwachungspflicht besteht aber nicht, wenn die Übernahme der Tätigkeit durch andere Personen gesetzlich zulässig ist oder doch wegen der relativen Bedeutungslosigkeit auch von dritten Personen besorgt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 624/77
    Entscheidungstext OGH 30.11.1977 1 Ob 624/77
    JBl 1978,543

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009114

Dokumentnummer

JJR_19771130_OGH0002_0010OB00624_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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