Norm
ABGB §139Rechtssatz
Die Eltern haben die Verbindlichkeit ihre Kinder zu erziehen. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Pflicht; es steht ihnen auch primär das Recht zu, diese Erziehung durchzuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0009688Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020