Norm
ABGB nF §178aRechtssatz
Offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Gericht bei der Ermessensentscheidung darüber, welchem Eheteil nach erfolgter Scheidung das Kind in Pflege und Erziehung zu überlassen ist, dessen Persönlichkeit und Bedürfnisse, Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Lebensverhältnisse der Eltern nicht in seine Erwägung einbezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0086948Dokumentnummer
JJR_19780307_OGH0002_0040OB00515_7800000_001