Norm
ABGB §144Rechtssatz
Der ständigen Betreuung des Kindes durch die leibliche Mutter ist grundsätzlich einer solchen durch eine Stellvertreterin des Vaters bei Gleichwertigkeit der sonstigen Voraussetzungen der Vorzug zu geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047935Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2020