Norm
ABGB §152Rechtssatz
Wie weit die Verfügungsfähigkeit und Verpflichtungsfähigkeit eines Minderjährigen reicht, ohne daß dadurch die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. (hier: achtzehnjährige Angestellte, monatliches Einkommen S 5000,-- monatliche Ratenverpflichtung S 1487,-- durch zwei Jahre, Terminverlust - Vereinbarung = Gefährdung der Lebensbedürfnisse).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048266Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2020