RS OGH 1978/6/15 6Ob597/78

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Veröffentlicht am 15.06.1978
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Norm

ABGB §1310

Rechtssatz

Die Erkenntnis eines noch nicht ganz acht Jahre alten Kindes, daß das Spielen mit Feuer mit Gefahren verbunden ist, bezieht sich sicherlich nur auf Handlungen in feuergefährlicher Umgebung und die damit verbundene Gefahr des Entstehens eines größeren Brandes mit den möglichen Gefahren für Personen und Sachen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 597/78
    Entscheidungstext OGH 15.06.1978 6 Ob 597/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0027525

Dokumentnummer

JJR_19780615_OGH0002_0060OB00597_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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