RS OGH 1978/10/17 9Os209/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1978
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Norm

StGB §95

Rechtssatz

Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes (auch von einem anderen verschuldetes) Ereignis, das erheblichen Schaden verursacht oder einen solchen befürchten läßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0093535

Dokumentnummer

JJR_19781017_OGH0002_0090OS00209_7700000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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