Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Die Verwahrung von Scheckformularen in der Lade eines Schreibtisches, der sich in einem durch zwei tosische Schlösser gesicherten Büroraum befindet, muß als ausreichende, den an die Sorgfaltspflicht des Kontoinhabers vernünftigerweise zu stellenden Anforderungen durchaus entsprechende Vorsichtsmaßnahme angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019671Dokumentnummer
JJR_19790116_OGH0002_0040OB00554_7800000_001