RS OGH 1979/1/16 4Ob554/78

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Veröffentlicht am 16.01.1979
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Norm

ABGB §1014
ABGB §1295 IIf7a
SchG Art3

Rechtssatz

Die Verwahrung von Scheckformularen in der Lade eines Schreibtisches, der sich in einem durch zwei tosische Schlösser gesicherten Büroraum befindet, muß als ausreichende, den an die Sorgfaltspflicht des Kontoinhabers vernünftigerweise zu stellenden Anforderungen durchaus entsprechende Vorsichtsmaßnahme angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 554/78
    Entscheidungstext OGH 16.01.1979 4 Ob 554/78
    Veröff: ÖBA 1980,370

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019671

Dokumentnummer

JJR_19790116_OGH0002_0040OB00554_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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