Norm
ABGB §140 AhRechtssatz
Ändern sich die Bezüge des Unterhaltspflichtigen häufig und ist dessen Dienstgeber eine Stelle, die über qualifizierte Kräfte zur Berechnung der Unterhaltsansprüche verfügt, widerspricht es dem Kindeswohl, einen bestehenden Bruchteilstitel in einen bestimmten Geldbetrag umzuwandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000408Dokumentnummer
JJR_19790131_OGH0002_0010OB00517_7900000_001