RS OGH 1979/5/15 5Ob766/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1979
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Norm

ABGB §867
B-VG Art17
HGB §54

Rechtssatz

Um als organschaftlicher Vertreter der Rep. Österreich als Privatwirtschaftsunternehmerin zu werden, bedarf der dazu Bestellte des institutionellen Charakteristikums, daß die von ihm vertretene Republik Österreich in dem dieses Unternehmen betreffenden Bereich ausschließlich durch ihn rechtsgeschäftlich handeln kann, daß also das alleinige Vertretungsrecht - das dann auch sein eigenes Recht sein müßte - dem Organ ( Generaldirektor ) zukommt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 766/78
    Entscheidungstext OGH 15.05.1979 5 Ob 766/78
    Veröff: ÖZW 1980,90 ( Glosse v Wilhelm ) = JBl 1980,92 = SZ 52/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014749

Dokumentnummer

JJR_19790515_OGH0002_0050OB00766_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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