RS OGH 1979/5/28 12Os192/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.1979
beobachten
merken

Norm

StGB §167 Abs3

Rechtssatz

Dem Täter ist tätige Reue auch dann zuzubilligen, wenn er im Zeitpunkt der Selbstanzeige eine Handlung setzt - vorliegend Einverständnis mit der Verrechnung des gesamten Schadens mit dem Lohnguthaben des Täters bei der geschädigten Firma -, die einem effektiven Erlag gleichkommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095495

Dokumentnummer

JJR_19790528_OGH0002_0120OS00192_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten