RS OGH 1979/5/29 4Ob15/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1979
beobachten
merken

Norm

ABGB §914 IIIi
AngG §10 I
HGB §354

Rechtssatz

Der Begriff Provision findet sich - ohne nähere Definition - vor allem im HGB und in handelsrechtlichen Nebengesetzen. Wenn er auch in der Regel im Geschäftsverkehr in Prozentsätzen einer Leistung ausgedrückt wird, so ist es doch keineswegs ausgeschlossen, daß als Provision ein bestimmter Betrag, ohne prozentuelle Bezugnahme auf die Leistung, vereinbart wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 15/79
    Entscheidungstext OGH 29.05.1979 4 Ob 15/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0028116

Dokumentnummer

JJR_19790529_OGH0002_0040OB00015_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten