RS OGH 1979/6/27 6Ob659/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1979
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Norm

ZPO §15 Abs1 B1
ZPO §15 Abs2
ZPO §190 A
ZPO §192 B1

Rechtssatz

Die Entscheidung über den gegen die vom Erstgericht angeordnete Verfahrensunterbrechung erhobenen Rekurs hat die Interessen sämtlicher zur einheitlichen Streitpartei zusammengefaßten Streitgenossen unter Bedachtnahme auf ein zu unterstellendes einheitliches Parteiinteresse zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035413

Dokumentnummer

JJR_19790627_OGH0002_0060OB00659_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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