RS OGH 1980/4/23 11Os51/80

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Veröffentlicht am 23.04.1980
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Norm

StGB §79
StGB §96 Abs3

Rechtssatz

Einer einheitlichen Beurteilung aller zunächst gegen die Leibesfrucht und in der Folge gegen das neugeborene Kind gerichteten Tathandlung nur unter dem Gesichtspunkt der zuletzt verübten Kindestötung (Konsumtion) steht (schon) die Unterschiedlichkeit der Rechtsgüter entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0092223

Dokumentnummer

JJR_19800423_OGH0002_0110OS00051_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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