RS OGH 1980/7/3 13Os86/80

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Veröffentlicht am 03.07.1980
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Norm

StGB §72
StGB §290 Abs2
StPO §152 Abs1 Z1

Rechtssatz

Das Ehegattenverhältnis und Schwägerschaftsverhältnis ist - anders als nach der allgemeinen Regel des § 72 StGB, aber ebenso wie beim Aussagenotstand, § 290 Abs 2 StGB - auch dann noch zu berücksichtigen, wenn die Ehe nicht mehr besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0092201

Dokumentnummer

JJR_19800703_OGH0002_0130OS00086_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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