RS OGH 1980/10/14 4Ob114/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1980
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Norm

AngG §22

Rechtssatz

Die vermutete Einwilligung zur Inanspruchnahme der Arbeitssuchtage ist der tatsächlichen Einwilligung gleichzuhalten und es wird dadurch die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Arbeitnehmers ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 114/80
    Entscheidungstext OGH 14.10.1980 4 Ob 114/80
    Veröff: DRdA 1982,214 (Anmerkung von Wilhelm)

Schlagworte

SW: Postensuche, Stellensuche, Angestellte, Freistellung, Vorstellung, Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigung, Einverständnis, Dienstpostensuche, Zustimmung, Freizeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028285

Dokumentnummer

JJR_19801014_OGH0002_0040OB00114_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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