Norm
ABGB §148 ARechtssatz
Auch dann, wenn der persönliche Verkehr des nicht sorgeberechtigten Elternteiles mit dem Kind aus welchen Gründen immer nicht ausgeübt werden kann, bestehen keine über die Mindestrechte des § 178 ABGB hinausgehenden Verständigungspflichten des anderen Elternteils (hier: durch Übersendung von Schulzeugnissen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048034Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008