Norm
ABGB §148 Abs3 ARechtssatz
Der Elternteil, dem das Sorgerecht nicht zusteht, ist nur von wichtigen Maßnahmen (wesentlichen Änderungen im bisherigen Lebensbereich des Kindes) zu verständigen und selbst das Unterlassen einer solchen Verständigung allein führt noch nicht zu Sanktionen gegen den anderen Elternteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048051Dokumentnummer
JJR_19801126_OGH0002_0010OB00717_8000000_003