RS OGH 1980/11/26 1Ob717/80, 1Ob790/83, 1Ob623/95, 7Ob91/98b, 9Ob200/98x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1980
beobachten
merken

Norm

ABGB §148 Abs3 A
ABGB §178 E

Rechtssatz

Der Elternteil, dem das Sorgerecht nicht zusteht, ist nur von wichtigen Maßnahmen (wesentlichen Änderungen im bisherigen Lebensbereich des Kindes) zu verständigen und selbst das Unterlassen einer solchen Verständigung allein führt noch nicht zu Sanktionen gegen den anderen Elternteil.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 717/80
    Entscheidungstext OGH 26.11.1980 1 Ob 717/80
    Veröff: SZ 53/157 = EvBl 1981/143 S 433 = ÖA 1983,46
  • 1 Ob 790/83
    Entscheidungstext OGH 11.01.1984 1 Ob 790/83
    Auch
  • 1 Ob 623/95
    Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 623/95
    Vgl; Beisatz: Hier: Nichtverständigung vom Schulwechsel ins Ausland. (T1) Veröff: SZ 69/20
  • 7 Ob 91/98b
    Entscheidungstext OGH 19.05.1998 7 Ob 91/98b
    Beisatz: Eine unmittelbare Einflußnahme des nicht erziehungsberechtigten Elternteiles auf die Auswahl der Schule sowie überhaupt auf die schulischen Belange und die Ausbildung des Kindes ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht möglich. (T2)
  • 9 Ob 200/98x
    Entscheidungstext OGH 02.09.1998 9 Ob 200/98x
    Vgl auch; Beisatz: Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat gegenüber dem berechtigten Elternteil im Hinblick auf "wichtige Maßnahmen" (wie etwa die Übersiedlung ins Ausland) nur ein Äußerungs-, aber kein Zustimmungsrecht. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048051

Dokumentnummer

JJR_19801126_OGH0002_0010OB00717_8000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten