RS OGH 1980/12/18 13Os162/80, 9Os177/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1980
beobachten
merken

Norm

StGB §5 Abs2 C

Rechtssatz

Auch für die qualifizierte Schuldform der Absicht genügt, daß sie im Augenblick der Tatbegehung das (hier gewerbsmäßige) Handeln des Täters bestimmt; eines vorgefaßten Tatplans bedarf es nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089291

Dokumentnummer

JJR_19801218_OGH0002_0130OS00162_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten