Norm
ABGB §914 IRechtssatz
§ 1 Abs 3 KSchG bedarf einer teleologischen Reduktion. Grundsätzlich wird derjenige, der den Betrieb seines Unternehmens noch nicht aufgenommen hat, wegen der typischerweise vorausgesetzten fehlenden allgemeinen Geschäftserfahrung sowie besonderen Branchenkunde vom Gesetzgeber noch als schutzwürdig angesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0017824Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2013