Norm
ABGB §1294Rechtssatz
Daß sich eine latente Gefahr auch durch lange Zeit nicht verwirklichte, nimmt der Belassung des als gefährlich erkennbaren und mit zumutbaren Maßnahmen zu beherrschenden Zustandes die Eigenschaft der Fahrlässigkeit in keiner Weise.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022409Dokumentnummer
JJR_19810211_OGH0002_0060OB00600_8000000_001