Norm
PatG 1970 §1Rechtssatz
Besteht der in den Patentansprüchen definierte Lösungsgedanke in der Herstellung einer kraftschlüssigen Verbindung zwischen Werkzeug und Werkzeughalter, setzt er eine besondere Ausgestaltung beider Teile voraus. Beiden Bestandteilen der Erfindung kommt der gleiche Schutz zu. Es ist daher nicht von Bedeutung, daß einer der geschützten Bestandteile, nämlich das Werkzeug (Bohrer), auch in anderen Werkzeughaltern verwendet werden kann. Ebenso bedeutungslos ist es, ob derartige Werkzeughalter serienmäßig erzeugt werden. (vgl 4 Ob 408/79, ÖBl 1980,121 bezüglich der gleichen Bohrer und Werkzeughalter). - Werkzeughalter für Bohrhämmer II.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0071120Dokumentnummer
JJR_19810324_OGH0002_0040OB00316_8100000_001