RS OGH 1981/5/5 10Os187/80

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Veröffentlicht am 05.05.1981
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Norm

StGB §195 Abs1

Rechtssatz

Schon das Bestärken einer minderjährigen Person in ihrem Vorhaben, nicht mehr in die Macht der Erziehungsberechtigten zurückzukehren, ist tatbildlich und nur dann nicht dem § 195 Abs 1 StGB zu unterstellen, wenn im Zeitpunkt des Handelns die Muntgewalt faktisch wirklich beendet war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0095068

Dokumentnummer

JJR_19810505_OGH0002_0100OS00187_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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