Norm
ABGB §180aRechtssatz
Der Adoptionsvertrag, der die Adoption durch einen Wahlelternteil vorsieht, ist etwas anders als jener, mit dem Ehegatten gemeinsam ein Kind annehmen. Daher kann nicht derselbe Adoptionsvertrag in Ansehung eines Wahlelternteils bewilligt, in Ansehung des anderen dessen Genehmigung versagt werden; ebenso ist eine abweisende Teilentscheidung bezüglich eines Wahlelternteils unter Vorbehalt der Entscheidung bezüglich des anderes Wahlelternteils nicht möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0048752Dokumentnummer
JJR_19810714_OGH0002_0040OB00542_8100000_002