RS OGH 1981/7/14 4Ob542/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1981
beobachten
merken

Norm

ABGB §180a

Rechtssatz

Der Adoptionsvertrag, der die Adoption durch einen Wahlelternteil vorsieht, ist etwas anders als jener, mit dem Ehegatten gemeinsam ein Kind annehmen. Daher kann nicht derselbe Adoptionsvertrag in Ansehung eines Wahlelternteils bewilligt, in Ansehung des anderen dessen Genehmigung versagt werden; ebenso ist eine abweisende Teilentscheidung bezüglich eines Wahlelternteils unter Vorbehalt der Entscheidung bezüglich des anderes Wahlelternteils nicht möglich.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 542/81
    Entscheidungstext OGH 14.07.1981 4 Ob 542/81
    Veröff: SZ 54/106 = JBl 1982,208 = NZ 1982,141 = ÖA 1983,49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0048752

Dokumentnummer

JJR_19810714_OGH0002_0040OB00542_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten