Norm
ABGB §42Rechtssatz
Die Bestimmung "Kinder von Juroren sind von der Teilnahme ausgeschlossen" in den Bedingungen eines Architektenwettbewerbs ist nach dem Zweck der Regelung weit auszulegen, sodaß sie auch Stiefkinder umfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009306Dokumentnummer
JJR_19810922_OGH0002_0050OB00638_8100000_001