Norm
StGB §164 Abs1 Z3Rechtssatz
Ist auf den direkten Erlös und auf den ersten Ersatz - Gegenstand beschränkt; das Ansichbringen des Ertrages aus einer Veräußerung einer eingetauschten oder aus dem Erlös angeschafften Sache (bzw von Gegenständen, die erst aus jenem neuerlichen Ertrag angeschafft wurden und so fort) ist nicht tatbildlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0095604Dokumentnummer
JJR_19820607_OGH0002_0120OS00013_8200000_002