Norm
ABGB §897Rechtssatz
Selbst Erklärung eines Verkäufers, den in seiner Gültigkeit in Schwebe befindlichen Vertrag nicht einhalten zu wollen, begründen keinen Anspruch des Käufers auf sofortige eigene Nutzung der Vertragsgrundstücke und auch keinen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung des Grundstückes durch den Verkäufer oder seinen Beauftragten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017457Dokumentnummer
JJR_19820623_OGH0002_0060OB00709_8100000_002