Norm
ABGB §271Rechtssatz
Die Einräumung eines Wohnungsrechtes durch den Kuranden an seinen Beistand, mag sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen, begründet eine Interessenkollision des Beistandes im Sinne des § 271 ABGB, so daß zur Wahrung der Rechte des Pflegebefohlenen die Bestellung eines Kollisionskurators erforderlich ist. Ein solcher Vertrag ist daher mangels Zuziehung eines Kollisionskurators ungültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0049045Dokumentnummer
JJR_19820922_OGH0002_0060OB00518_8200000_001