RS OGH 1982/9/22 6Ob518/82

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Veröffentlicht am 22.09.1982
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Norm

ABGB §271
ABGB §521 F

Rechtssatz

Die Einräumung eines Wohnungsrechtes durch den Kuranden an seinen Beistand, mag sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen, begründet eine Interessenkollision des Beistandes im Sinne des § 271 ABGB, so daß zur Wahrung der Rechte des Pflegebefohlenen die Bestellung eines Kollisionskurators erforderlich ist. Ein solcher Vertrag ist daher mangels Zuziehung eines Kollisionskurators ungültig.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 518/82
    Entscheidungstext OGH 22.09.1982 6 Ob 518/82
    Veröff: MietSlg 34008

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0049045

Dokumentnummer

JJR_19820922_OGH0002_0060OB00518_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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