RS OGH 1982/11/10 1Ob28/82

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Veröffentlicht am 10.11.1982
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Norm

ABGB §364a

Rechtssatz

Die behördlich genehmigte Zuleitung von Ammoniak durch eine Rohrleitung zu einer Kunsteisbahn stellt eine Gefährdung der Nachbarn dar. Für Schäden aus einem Rohrbruch hat nachbarrechtliche Haftung einzutreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0010686

Dokumentnummer

JJR_19821110_OGH0002_0010OB00028_8200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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