RS OGH 1982/12/16 6OB701/82

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Veröffentlicht am 16.12.1982
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Norm

ABGB §45

Rechtssatz

Eine "Hochzeitszeremonie", welche von den Beteiligten als entgültige Verbindung angesehen wird, bei der der Publizitätsakt darin liegt, daß sämtliche Familienangehörige der Familien der Braut und des Bräutigams zusammen kommen, ein großes Fest veranstaltet wird und in der Folge Geschenke ausgetauscht werden, kann nicht als Verlöbnis im Sinne des § 45 ABGB qualifiziert werden.

Entscheidungstexte

  • 6 OB 701/82
    Entscheidungstext OGH 16.12.1982 6 OB 701/82
    Veröff: IPRax 1984/39 (Schwind IPRax 1984/43) = JBl 1983,540 (zust Schwimann)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0009363

Dokumentnummer

JJR_19821216_OGH0002_0060OB00701_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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