Norm
ABGB §971Rechtssatz
Werden Kunstgegenstände dem Veranstalter einer Ausstellung unentgeltlich für die Zeit der Ausstellung zur Verfügung gestellt, kommt ein Leihvertrag zustande.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019081Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.10.2011