Norm
ABGB §36Rechtssatz
Ob ein wechselseitig verbindendes Geschäft "hierlandes" oder ein Rechtsgeschäft im Ausland abgeschlossen wdird, hängt bei Verhandlungen unter Abwesenden davon ab, an welchem Ort die Vertragserklärung, die die beiderseitige Vertragsbindung bewirkt, dem Empfänger zugegangen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009262Dokumentnummer
JJR_19830309_OGH0002_0060OB00715_8100000_001