RS OGH 1983/4/12 4Ob396/82, 4Ob13/92, 4Ob16/94, 4Ob9/96, 4Ob221/07i, 4Ob21/18v, 4Ob210/20s, 4Ob37/22

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1983
beobachten
merken

Norm

UrhG §5 Abs2

Rechtssatz

Eine selbständige Neuschöpfung im Sinne des § 5 Abs 2 UrhG, bei welcher das benutzte Werk völlig in den Hintergrund tritt, ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Übereinstimmung mit dem benützten Werk nur im Thema, der Idee, dem Stoff oder der Problemstellung besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0076452

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten