Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Tritt im Winter infolge Schlechtwetters ein Arbeitsausfall bei Lehrlingen ein, bleibt der Anspruch des Lehrlings auf die Lehrlingsentschädigung für die Zeit des Arbeitsausfalles gemäß dem § 1155 ABGB aufrecht, weil das Unterbleiben der Arbeitsleistung durch Umstände, die auf Seiten des Arbeitgebers liegen, verhindert worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0021497Dokumentnummer
JJR_19830426_OGH0002_0040OB00039_8300000_001