RS OGH 1983/9/29 6Ob741/82, 8Ob585/90, 1Ob279/01p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1983
beobachten
merken

Norm

ABGB §1295 IId3
StVO §93 Abs1

Rechtssatz

Auch eine im Zeitpunkt des Unfalles wirksam vereinbarte Hausordnung mit der Bestimmung wonach die Schneeräumung gemeinschaftlich durch die Mieter zu erfolgen habe, entbindet den Hauseigentümer nicht von seiner auf Grund des Bestandvertrages bestehenden Verkehrssicherungspflicht, wenn die Hausordnung keine organisatorische Regelung für die Durchführung der "Schneeräumung" enthielt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 741/82
    Entscheidungstext OGH 29.09.1983 6 Ob 741/82
    Veröff: MietSlg 35248 (unrichtig mit 6 Ob 741/83 zitiert)
  • 8 Ob 585/90
    Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 585/90
    Veröff: ImmZ 1990,475
  • 1 Ob 279/01p
    Entscheidungstext OGH 22.03.2002 1 Ob 279/01p
    Auch; Beisatz: Der Vermieter kann seine Verpflichtung, den Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen, vertraglich auf die Mietergemeinschaft insgesamt überwälzen. Er ist aber von seiner auf Grund des Bestandvertrags bestehenden Pflicht, für die Schneeräumung zu sorgen, nur dann entbunden, wenn er organisatorisch für die Durchführung der Schneeräumung sorgt, indem er selbst eine entsprechende Einteilung trifft oder überwacht, dass die Mieter eine solche treffen können. (T1) Beisatz: Dem Vermieter verbleiben, wenn er seine Schneeräumungspflicht auf die "Allgemeinheit" der Mieter überträgt, gewisse Mindestpflichten: Er muss dafür Vorsorge treffen, dass mit dem Funktionieren der Schneeräumung zu rechnen ist, und muss deren Einhaltung überwachen, wenn er bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit erkennen musste, dass hieran mangels jeglicher Organisation begründete Zweifel bestehen. (T2) Beisatz: Hier: Überbindung an die Mieter mit Hilfe ergänzender Vertragsauslegung. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0023385

Dokumentnummer

JJR_19830929_OGH0002_0060OB00741_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten