Norm
ABGB §897Rechtssatz
Schon vor Eintritt der auflösenden Bedingung hat ein Erwerber während des Schwebezustandes auch auf die möglicherweise in der Zukunft eintretende Rückgabeverpflichtung in der Weise bedacht zu nehmen, daß er die für den Fall des Eintrittes der auflösenden Bedingung entstehende Rückgabeverpflichtung nicht vereiteln darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0017442Dokumentnummer
JJR_19831116_OGH0002_0030OB00596_8300000_002