RS OGH 1983/12/15 7Ob821/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1983
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 CI
ABGB §879 CIIk
ABGB §897

Rechtssatz

Auch im Falle der beabsichtigten Verschweigung eines Teiles des Kaufpreises in der Vertragsurkunde ist eine Vereinbarung auf eine vor der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Vertrages zu erfolgenden Sicherstellung dieses Kaufpreisteiles - unabhängig von der Verpflichtung, den Behörden den wahren Kaufvertragsinhalt bekanntzugeben - zulässig und klagbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016870

Dokumentnummer

JJR_19831215_OGH0002_0070OB00821_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten