Norm
ABGB §879 CIRechtssatz
Auch im Falle der beabsichtigten Verschweigung eines Teiles des Kaufpreises in der Vertragsurkunde ist eine Vereinbarung auf eine vor der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Vertrages zu erfolgenden Sicherstellung dieses Kaufpreisteiles - unabhängig von der Verpflichtung, den Behörden den wahren Kaufvertragsinhalt bekanntzugeben - zulässig und klagbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016870Dokumentnummer
JJR_19831215_OGH0002_0070OB00821_8200000_001