RS OGH 1984/5/2 1Ob544/84, 7Ob552/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.1984
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Norm

ABGB §1055

Rechtssatz

Ob dann, wenn bei Ankauf eines Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug in Zahlung genommen wird, ein einheitliches Rechtsgeschäft, ein Kaufvertrag über den Neuwagen, oder ein Doppelkauf vorliegt, ist aus dem Parteiwillen - und dieser wiederum vielfach aus der Interessenlage - zu erschließen. Gehen aber beide Vertragspartner vom Vorliegen zweier Kaufverträge aus, ist es nicht gerechtfertigt, ein einheitliches Rechtsgeschäft anzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 544/84
    Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 544/84
    Veröff: SZ 57/85
  • 7 Ob 552/86
    Entscheidungstext OGH 13.03.1986 7 Ob 552/86
    Vgl auch; Beisatz: Rechtsfrage, ob im Zweifel ein Doppelkauf anzunehmen ist oder nicht, ausdrücklich offen gelassen. (T1) Veröff: JBl 1987,316

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020005

Dokumentnummer

JJR_19840502_OGH0002_0010OB00544_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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