Norm
ABGB §1055Rechtssatz
Ob dann, wenn bei Ankauf eines Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug in Zahlung genommen wird, ein einheitliches Rechtsgeschäft, ein Kaufvertrag über den Neuwagen, oder ein Doppelkauf vorliegt, ist aus dem Parteiwillen - und dieser wiederum vielfach aus der Interessenlage - zu erschließen. Gehen aber beide Vertragspartner vom Vorliegen zweier Kaufverträge aus, ist es nicht gerechtfertigt, ein einheitliches Rechtsgeschäft anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020005Dokumentnummer
JJR_19840502_OGH0002_0010OB00544_8400000_001