RS OGH 1984/6/27 1Ob578/84

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Veröffentlicht am 27.06.1984
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Norm

ABGB §897

Rechtssatz

Wird im Pachtvertrag über ein gewerberechtlich konzessioniertes Unternehmen (hier: Gasthaus) die Wirksamkeit des Vertrages an die gewerbebehördlich genehmigte Übertragung der Ausübung des Gewerbes an den Pächter (§ 40 Abs 3 GewO) geknüpft, ist der Vertrag dadurch aufschiebend bedingt; der Pächter kann vor deren Erteilung nicht auf Übergabe des Pachtobjektes dringen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 578/84
    Entscheidungstext OGH 27.06.1984 1 Ob 578/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017384

Dokumentnummer

JJR_19840627_OGH0002_0010OB00578_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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