Norm
ABGB §897Rechtssatz
Wird im Pachtvertrag über ein gewerberechtlich konzessioniertes Unternehmen (hier: Gasthaus) die Wirksamkeit des Vertrages an die gewerbebehördlich genehmigte Übertragung der Ausübung des Gewerbes an den Pächter (§ 40 Abs 3 GewO) geknüpft, ist der Vertrag dadurch aufschiebend bedingt; der Pächter kann vor deren Erteilung nicht auf Übergabe des Pachtobjektes dringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017384Dokumentnummer
JJR_19840627_OGH0002_0010OB00578_8400000_001