Norm
JWG §26Rechtssatz
Auf einen allenfalls entgegenstehenden Willen des (siebenjährigen ) Kindes oder gar seiner Schwester kommt es bei notwendigen Hilfemaßnahmen nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0063656Dokumentnummer
JJR_19840913_OGH0002_0070OB00633_8400000_001