RS OGH 1984/9/25 2Ob620/84, 3Ob75/87, 9Ob186/02x, 3Ob277/02k, 1Ob5/04y, 4Ob44/07k, 8Ob130/07m, 4Ob37

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Veröffentlicht am 25.09.1984
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Norm

ABGB §1063 B
ABGB §1431 K
KSchG §3 Abs1
KSchG §18

Rechtssatz

Ist bei der Darlehenskonstruktion der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher infolge Rücktritts des letzteren gemäß § 3 Abs 1 KSchG unwirksam und hat dies wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch das Erlöschen des Vertrages des Verbrauchers mit dem Geldgeber zur Folge, hat letzterer gegen den Verbraucher in der Regel keinen Anspruch auf Rückzahlung der von ihm dem Unternehmer bezahlten Darlehensvaluta, sondern nur Anspruch auf Abtretung des Bereicherungsanspruchs des Verbrauchers gegen den Unternehmer.

Entscheidungstexte

Schlagworte

drittfinanzierter Kauf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0033823

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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