RS OGH 1984/10/4 13Os154/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1984
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Norm

StGB §269 Abs1

Rechtssatz

Wer mit seinem Kraftwagen den Fahrweg eines Einsatzfahrzeugs abschneidet, hiedurch dessen Lenker zu einer abrupten Bremsung nötigt und derart seine Anhaltung verhindert, leistet Widerstand gegen den Staatsgewalt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095817

Dokumentnummer

JJR_19841004_OGH0002_0130OS00154_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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