Norm
StGB §269 Abs1Rechtssatz
Wer mit seinem Kraftwagen den Fahrweg eines Einsatzfahrzeugs abschneidet, hiedurch dessen Lenker zu einer abrupten Bremsung nötigt und derart seine Anhaltung verhindert, leistet Widerstand gegen den Staatsgewalt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095817Dokumentnummer
JJR_19841004_OGH0002_0130OS00154_8400000_001